Gremien
Pfarrpastoralrat
Der Pfarrpastoralrat beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) herausgestellt hatte. Damit wird die enge Zusammengehörigkeit aller Getauften und Gefirmten, aber auch ihre gemeinsame Verantwortung in Kirche und Gesellschaft betont. Der Pfarrpastoralrat setzt sich aus Mitgliedern der Gemeindeteams und weiteren Personen zusammen und kümmert sich um die Vernetzung der Pastoral in den Gemeinden der Großpfarrei.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates
- erforschen, beraten und beschließen gemeinsam mit dem Pfarrer Maßnahmen und tragen für deren Durchführung Sorge, soweit sich kein anderer Träger findet: zum Beispiel beim Sommerfest, Basar und Kirchenkaffee
- wecken das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde und aktivieren die Zusammenarbeit und Mitarbeit
- bringen Anregungen für die Gestaltung der Gottesdienste ein zur lebendigen Teilnahme der ganzen Gemeinde an den liturgischen Feiern: zum Beispiel bei Mai- und Rosenkranzandachten
- suchen nach Möglichkeiten seelsorgerischer und diakonischer Hilfe, um der besonderen Lebens-situation verschiedener Gruppen oder einzelner Gemeindemitglieder gerecht zu werden: zum Beispiel durch Gottesdienste mit Krankensalbung und Krankenkommunion
- suchen Kontakte zu knüpfen zu denen, die dem Gemeindeleben fern stehen: zum Beispiel durch Begrüßungsschreiben an Neumitglieder und den Geburtstagsbrief
- fördern den diakonischen Dienst in karitativen und sozialen Bereichen: zum Beispiel durch Fahrdienste und Krankenbesuche
- fördern den Dialog zwischen den verschiedenen Gruppen der Gemeinde und stimmen ihre Aufgaben und Dienste aufeinander ab
- vertreten Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit
Der Pfarrpastoralrat tagt öffentlich, die Tagesordnung hängt vorher im Schaukasten aus. Gäste sind immer willkommen.